Aktuell/News
Corona Virus
Der Bundesrat hat am 14. April 2021 einen nächsten Öffnungsschritt beschlossen.
Folgende Sportaktivitäten sind ab dem 19. April 2021 zulässig:
a. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger, einschliesslich Wettkämpfe ohne Publikum;
b. Sportaktivitäten, einschliesslich Wettkämpfe ohne Publikum, die von Einzelpersonen oder in Gruppen bis zu 15 Personen mit Jahrgang 2000 und älter ausgeübt werden:
a. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger, einschliesslich Wettkämpfe ohne Publikum;
b. Sportaktivitäten, einschliesslich Wettkämpfe ohne Publikum, die von Einzelpersonen oder in Gruppen bis zu 15 Personen mit Jahrgang 2000 und älter ausgeübt werden:
- im Freien, wenn eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird,
- in Innenräumen, wenn eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten wird (diesbezüglich gibt es auch Ausnahmen, wenn alle folgenden Punkte erfüllt werden: Wenn mindestens eine Fläche von 15m2 pro Person zur Verfügung steht und die Räumlichkeit über eine wirksame Lüftung verfügt.
Ergänzung durch die Covid-19 Verordnung durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft vom 19. Januar 2021
Kinder ab 10 Jahren müssen in Baselbieter Schulanlagen eine Schutzmaske tragen, bis sie am genauen Durchführungsort (bspw. Im Dojo) des Vereinstrainings sind. Während des Trainings kann die Maske abgelegt werden.
Kinder ab 10 Jahren müssen in Baselbieter Schulanlagen eine Schutzmaske tragen, bis sie am genauen Durchführungsort (bspw. Im Dojo) des Vereinstrainings sind. Während des Trainings kann die Maske abgelegt werden.
ANFÄNGERKURS:
Selbstverteidigung
(Goshindo - Ju-Jitsu - Karate)
Einstieg jederzeit möglich
1 Monat für CHF 50.--
Kimono mit Gürtel
wird geschenkt
